Lumbalpunktion

Die Untersuchung der Liquors (»Rückenmarksflüssigkeit«, »Hirnwasser«) ist in vielen Fällen bei der Diagnosestellung bzw. Diagnosesicherung insbesondere entzündlicher Erkrankungen des Zentralnervensystems notwendig.

Der Liquor kann im Sitzen oder Liegen durch Lumbalpunktion aus dem sogenannten Subarachnoidalraum entnommen werden. Bereits 1891 führte Quincke die Lumbalpunktion ein.

Die Punktionsnadel wird üblicherweise zwischen dem 3. und 4. oder dem 4. und 5. Lendenwirbel eingeführt, d.h. unterhalb des sogenannten Conus medullaris, der unteren Begrenzung des Rückenmarkes, und somit ohne Verletzungsgefahr für das Rückenmark.

Die Liquordiagnostik ist meist unerlässlich bei der Diagnosestellung einer Multiplen Sklerose, aber auch bei bakteriell oder durch Viren bedingten Hirnhautentzündungen (Meningitiden), Entzündungen des Gehirns oder auch von Nervenwurzeln (Radikulitiden) und auch bei der Neuroborelliose. Außerdem ist die Untersuchung des Liquors nützlich bei der Differzierung von Demenzerkrankungen.

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